Netzanschluss

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Neuanschluss

Neuanschluss

Ein Neuanschluss wird benötigt, wenn ein Gebäude erstmals an das Versorgungsnetz angeschlossen werden soll – zum Beispiel bei einem Neubau. Wir kümmern uns darum, dass Ihr Gebäude sicher und zuverlässig mit Energie oder Wasser versorgt wird. 

 

Die Beantragung kann bequem von zuhause in wenigen Minuten ausschließlich über unser Netzanschlussportal erfolgen. Für die Registrierung benötigen Sie nur Ihre E-Mail-Adresse und ein von Ihnen gewähltes Passwort. Halten Sie für die Beantragung eines Neuanschlusses bitte auch einen Keller- / Erdgeschossgrundriss mit eingezeichnetem Hausanschlussraum sowie eine Kopie des amtlichen Lageplans bereit.  

 

Ein Beispiel für einen amtlichen Lageplan finden Sie hier. 

Zum Netzanschlussportal
Anschlussänderung

Anschlussänderung

Eine Anschlussänderung ist erforderlich, wenn sich die Anforderungen an Ihren bestehenden Netzanschluss ändern. Das kann der Fall sein, wenn Sie beispielsweise eine größere elektrische Leistung benötigen. Die übliche Leistung eines elektrischen Netzanschlusses in Herne liegt für Einfamilienhäuser bei 14,5 kW und bei Zweifamilienhäusern bei 24 kW. Eine Erhöhung der elektrischen Leistungsfähigkeit Ihres Anschlusses ist notwendig, wenn Ihr Energiebedarf durch neue Geräte, eine größere Wohnfläche oder eine gewerbliche Nutzung steigt. 

Wichtig!

In einigen Fällen ist eine Anmeldung des neuen elektrischen Gerätes beim Netzbetreiber oder sogar eine Genehmigung des Netzbetreibers für seine Installation und seinen Betrieb erforderlich. So stellen wir sicher, dass das Versorgungsnetz stabil bleibt und Ihre Versorgung zuverlässig funktioniert. 

Verbrauchseinrichtungen bis 11 kW Leistung und Durchlauferhitzer sind in der Regel nicht genehmigungspflichtig und müssen ausschließlich über das Netzanschlussportal gemeldet werden. Die Anmeldung kann auch nach der Installation erfolgen.  

Verbrauchseinrichtungen über 11 kW Leistung bedürfen in allen Fällen einer Genehmigung, die ebenfalls über das Netzanschlussportal beantragt werden kann. Die Installation und der Betrieb dürfen erst nach erteilter Zustimmung erfolgen.  

 

Dies trifft u.a. auf die folgenden Gerätekategorien zu:  

  • Wärmepumpen 
  • Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge (Wallboxen) 
  • Klimageräte 
  • Stromspeicher 

 

Nicht betroffen sind alltägliche Haushaltsgeräte wie Waschmaschine, Trockner, Herd oder Einrichtungen mit jeweils weniger als 4,2 kW elektrischer Leistung. 

Temporärer Anschluss Strom

Temporärer Anschluss Strom (Bauanschluss)

Ein Bauanschluss ist eine temporäre Lösung, die während der Bauphase eines Gebäudes genutzt wird. Er versorgt Ihre Baustelle über einen Baustromverteiler mit Strom, bis Ihr endgültiger Netzanschluss hergestellt und in Betrieb genommen wird. 

 

Beantragen Sie hier Ihren Bauanschluss.

Bauanschluss beantragen
Schritte zum Abschluss

Ihre sechs Schritte zum Ziel

 

 

1. Ihre Versorgungsanfrage

Bitte senden Sie uns Ihre Anfrage bezüglich der Neuerstellung oder Änderung Ihres Netzanschlusses ausschließlich über das Netzanschlussportal zu. 

 

Sie planen einen Neubau?  

Dann reichen Sie bitte über das Portal zusätzlich die folgenden Unterlagen mit ein:  

  • Keller- / Erdgeschossgrundriss mit eingezeichnetem Hausanschlussraum  

  • Kopie des amtlichen Lageplans 

 

Hier geht es zum Portal 

2. Anschlussplanung

Sobald uns Ihre Unterlagen vollständig vorliegen, bekommen Sie eine Information in unserem Portal. Zu diesem Zeitpunkt beginnen wir mit der Planung Ihres Anschlusses und die Bearbeitungszeit Ihres Anschlussbegehrens startet. 

 

Wenn zur Realisierung Ihres Anschlusswunsches Erdbauarbeiten bspw. zur Verlegung eines neuer Hausanschlusskabels erforderlich sein sollten, vereinbaren wir einen Vor-Ort-Termin mit Ihnen, um uns ein Bild der Örtlichkeiten zu machen und weitere Einzelheiten zu klären. 

3. Angebotsplanung und Beauftragung

Im Anschluss an die Planung Ihres Hausanschlusses stellen wir Ihnen alle relevanten Informationen in unserem Portal zur Verfügung.

4. Bestätigung und Terminabsprache 

Nach Erhalt und Bearbeitung des Auftrages erhalten Sie von uns eine Auftragsbestätigung über das Netzanschlussportal. Sollten für Ihren Anschlusswunsch Erdbauarbeiten oder Tätigkeiten im Bereich Ihres Anschlussraumes erforderlich sein, finden Sie darin auch Kontaktinformationen, um einen konkreten Termin für die Herstellung des Anschlusses bei Ihnen vor Ort zu vereinbaren.

5. Anschlussherstellung

Ihr beantragter Anschluss wird nun hergestellt bzw. angepasst. Um den Anschluss nutzen zu können, ist jedoch eine Inbetriebnahme erforderlich. Die Inbetriebnahme sorgt dafür, dass der Netzanschluss tatsächlich genutzt werden kann. Dabei wird geprüft, ob alle technischen Voraussetzungen erfüllt sind und die Sicherheit gewährleistet ist.

 

Erst nach erfolgreicher Inbetriebnahme fließen Strom, Gas oder Fernwärme in Ihr Gebäude. Dieser Schritt ist wichtig, um sicherzustellen, dass die Versorgung zuverlässig und sicher erfolgt. Ohne die Inbetriebnahme bleibt der Netzanschluss technisch ungenutzt. 

 

Die Inbetriebnahme des Anschlusses beauftragt Ihr Installateur.

6. Versand Schlussrechnung 

Sind alle Arbeiten zu Ihrer Zufriedenheit ausgeführt worden? Dann sollten Sie jetzt bestens vernetzt sein. Sie erhalten nun die Schlussrechnung von uns. 

Anschlusspreise

Unsere Anschlusspreise

Unser Preissystem für die Erstellung eines Neuanschlusses oder die Verstärkung eines bestehenden Anschlusses unterscheidet zwischen dem gängigen Standard und einem individuellen Netzanschluss. Details zu den Kosten für die Herstellung oder die Leistungserhöhung von Netzanschlüssen in den Sparten Strom, Gas und Fernwärme entnehmen Sie bitte unseren Preisblättern. 

  • Erläuterungen zu den Preisblättern 

  • Preisblatt Netzanschluss Strom 

  • Preisblatt Netzanschluss Gas 

  • Preisblatt Netzanschluss Fernwärme

Downloads

Baukostenzuschuss

Baukostenzuschuss

Der Baukostenzuschuss ist ein einmaliger Kostenbeitrag, den Kunden beim Anschluss an das Strom- oder Gasnetz zahlen. Er dient dazu, einen Teil der Investitionskosten des Netzbetreibers zu decken, die beim Ausbau oder bei der Verstärkung des Stromnetzes entstehen, um die von Ihnen gewünschte Anschlussleistung bereitzustellen. Mit dem Baukostenzuschuss beteiligen Sie sich also an den tatsächlichen Kosten, die beim Netzbetreiber für Ihren individuellen Netzanschluss anfallen. 

 

Die bereits beantragte und von Ihnen bei Bereitstellung bezahlte Leistung.

 

Den Baukostenzuschuss für die Niederspannung Strom können Sie dem Preisblatt Netzanschluss Strom (im Downloadcenter) entnehmen. 

 

Für die Mittelspannung Strom orientieren wir uns am Positionspapier der Bundesnetzagentur. Danach berechnet sich der Baukostenzuschuss aus dem 5-Jahres-Mittelwert des Leistungspreises > 2500 h/Jahr und der gewünschten Anschlussleistung. Der Baukostenzuschuss in der Mittelspannung für 2025 beläuft sich auf 81,39 € je kW Anschlussleistung. 

Anschlussbedingungen

Anschlussbedingungen und Weiteres

Welche Bedingungen müssen für den Strom-, Gas- und Fernwärmeanschluss für Ihr Haus erfüllt sein? Welche Anträge ausgefüllt werden? Antworten darauf haben wir Ihnen im Folgenden zusammengestellt: Für einen Anschluss an das Stromnetz, das Erdgas-Netz bzw. an die Fernwärmenetze. 

Stromnetz Niederspannung

Im Downloadcenter finden Sie die allgemeinen Bedingungen für den Netzanschluss der Stadtwerke Herne AG, die für den Bereich Strom seit dem 01.01.2020 gültig sind. 

 

Des Weiteren sind für den Netzanschluss die Anwendungsregeln des VDE relevant, insbesondere: 

  • VDE-AR-N 4100 - Technische Regeln für den Anschluss von Kundenanlagen an das Niederspannungsnetz und deren Betrieb 
  • VDE-AR-N 4105 - Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz 

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Stromnetz Mittelspannung

Für Netzanschlüsse in der Mittelspannung sind die Anwendungsrichtlinien des VDE einzuhalten, vor allem: 

  • VDE-AR-N 4110 - Technische Regeln für den Anschluss von Kundenanlagen an das Mittelspannungsnetz und deren Betrieb 

Mehr erfahren

Gasnetz

Im Downloadbereich finden Sie die allgemeinen Bedingungen für den Netzanschluss der Stadtwerke Herne AG, die für den Bereich Gas seit dem 01.01.2020 gültig sind. 

 

Hier stehen für Sie die technischen Anschlussbedingungen (TAB) der Stadtwerke Herne AG für die Sparte Erdgas zum Download bereit. 

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Fernwärmenetz

Hier finden Sie die Technischen Anschlussbedingungen Heizwasser (TAB‑HW) sowie die allgemeinen Bedingungen für den Fernwärmeanschluss der Stadtwerke Herne AG. Diese basieren auf der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVB‑FernwärmeV) und fassen die für unser Fernwärmenetz geltenden technischen Regeln zusammen.

 

Sie sind verbindliche Grundlage für Planung, Bau und Betrieb Ihrer Fernwärme‑Hausstation und ‑Hausanlage.

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